Das Verrechnungssystem der KFG (z.B. Arztbehandlungen):
- Ansprüche an die KFG auf Leistungen der Krankenfürsorge sind vom Mitglied spätestens 3 Jahre nach Behandlungsbeginn geltend zu machen.

1. Der Arzt sendet die Rechnung an das KFG Mitglied.
Das KFG Mitglied prüft die Rechnung nach:
Rechnungsdatum, Leistungsempfänger, Behandlungsstelle, Behandlungstag oder Behandlungszeitraum, Diagnose, erbrachte Leistungen und Rechnungsbetrag.
2. Die Originalrechnung wird an die KFG gesendet.
Bei einem Onlinezugang kann die Rechnung elektronisch zur Vergütung vorgelegt werden.